
Bundesnotbremse: Was ändert sich?
Was die Bundesnotbremse für Bau- und Gartenmärkte, den Baustoffhandel und Gartenabteilungen bedeutet haben wir für Sie kurz zusammengefasst.
Übersteigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 oder 150, gilt ab dem übernächsten Tag die Bundesnotbremse. Bitte informieren Sie sich täglich über die aktuellen Beschlüsse und Verordnungen Ihrer jeweiligen Gemeinde oder Landesregierung!
Inzidenz unter 100
Es gelten die Regelungen der jeweiligen Landesregierung. Bitte informieren Sie sich täglich über die aktuellen Beschlüsse und Verordnungen ihrer Landesregierung oder Gemeinde.
Inzidenz ab 100
Baumärkte für Privatkunden geöffnet
- Vorherige Terminbuchung für einen festen begrenzten Zeitraum
- Maskenpflicht (FFP2– oder medizinische Masken)
- Personenbegrenzung auf 40 m²/Kunde
- Kontaktdatenerhebung
- Vorlage eines negativen Ergebnisses von 24 Stunden vor Inanspruchnahme der Leistung mittels anerkannten Tests (keine Selbsttests!)
Baumärkte für Gewerbetreibende geöffnet
- Maskenpflicht (FFP2– oder medizinische Masken)
- Personenbegrenzung auf 20m²/Kunde bis 800 m² Verkaufsfläche, 40 m²/Kunde ab 801 m² Verkaufsfläche
Inzidenz ab 150
Baumärkte für Privatkunden geschlossen!
- Reservieren und Abholen ist zulässig. Zur Vermeidung von Kundenansammlungen sind hierfür z.B. gestaffelte Zeitfenster anzubieten.
Baumärkte für Gewerbetreibende geöffnet
- Maskenpflicht (FFP2– oder medizinische Masken)
- Personenbegrenzung auf 20m²/Kunde bis 800 m² Verkaufsfläche, 40 m²/Kunde ab 801 m² Verkaufsfläche